Steuerliche Abzüge für Sanierungsarbeiten ab 2023
Ab der Steuerperiode 2023 können Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Luzern die Rückbau- und Sanierungskosten und Investitionen in Solaranlagen bei den Staats- und Gemeindesteuern geltend machen. Damit will der Kanton gemäss einer Mitteilung alternative Energien und den Umweltschutz fördern.
Seit der Einführung des Gebäudeprogramms haben unsere Kunden bei einer energetischen Sanierung ihres Hauses von Fördergeldern in Form einer Rückvergütung profitiert. Nun können Sie die Sanierungsmassnahmen erstmals in der Steuererklärung 2023 durch einen Abzug geltend machen.